Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1965 - IV ZR 136/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,4816
BGH, 12.05.1965 - IV ZR 136/64 (https://dejure.org/1965,4816)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1965 - IV ZR 136/64 (https://dejure.org/1965,4816)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1965 - IV ZR 136/64 (https://dejure.org/1965,4816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,4816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung wegen Schadens im beruflichen Fortkommen - Festhalten am Vergleichsvertrag trotz außergewöhnlicher Härte - Anrechnung der Entschädigung für Gesundheitsschaden - Grundsätze über das Fehlen oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage beim Vergleichsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 983
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.1959 - VIII ZR 189/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1965 - IV ZR 136/64
    Dagegen ist ein reiner Rechtsirrtum ohne jeden Irrtum über Tatsachen einschließlich solcher, die die Grundlage eines Rechtsverhältnisses bilden können, kein gem. § 779 Abs. 1 BGB erheblicher Irrtum (BGH vom 24. September 1959 - VIII ZR 189/58 - MDR 1959, 1005).
  • BGH, 28.02.1961 - VI ZR 95/60

    Einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich von Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 12.05.1965 - IV ZR 136/64
    Stellt sich heraus, daß der tatsächliche Schaden in einem krassen Mißverhältnis zu der Vergleichssumme steht, die der Verfolgte zur Abfindung aller Ansprüche erhalten hat, so kann es für ihn eine außergewöhnliche Härte bedeuten und die zumutbare Opfergrenze überschreiten, ihn an dem Verggleich festzuhalten (BGH vom 28. Februar 1961 - VI ZR 95/60 - MDR 1961, 492).
  • BGH, 20.12.1961 - IV ZR 119/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1965 - IV ZR 136/64
    Es kann sich aber hieraus ergeben, daß eine Partei ihre Rechte unzulässig ausübt, wenn sie die andere an dem Vergleich, so wie er abgeschlossen ist, festhält und sich gegenüber einem von dieser geltend gemachten weitergehenden Anspruch auf den Vergleich beruft (BGH vom 20. Dezember 1961 - IV ZR 119/61 - MDR 1962, 381).
  • BGH, 28.02.1961 - VI ZR 148/60
    Auszug aus BGH, 12.05.1965 - IV ZR 136/64
    Stellt sich heraus, daß der tatsächliche Schaden in einem krassen Mißverhältnis zu der Vergleichssumme steht, die der Verfolgte zur Abfindung aller Ansprüche erhalten hat, so kann es für ihn eine außergewöhnliche Härte bedeuten und die zumutbare Opfergrenze überschreiten, ihn an dem Verggleich festzuhalten (BGH vom 28. Februar 1961 - VI ZR 95/60 - MDR 1961, 492).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht