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BGH, 12.05.1965 - IV ZR 136/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigung wegen Schadens im beruflichen Fortkommen - Festhalten am Vergleichsvertrag trotz außergewöhnlicher Härte - Anrechnung der Entschädigung für Gesundheitsschaden - Grundsätze über das Fehlen oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage beim Vergleichsvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1965, 983
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.09.1959 - VIII ZR 189/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.05.1965 - IV ZR 136/64
Dagegen ist ein reiner Rechtsirrtum ohne jeden Irrtum über Tatsachen einschließlich solcher, die die Grundlage eines Rechtsverhältnisses bilden können, kein gem. § 779 Abs. 1 BGB erheblicher Irrtum (BGH vom 24. September 1959 - VIII ZR 189/58 - MDR 1959, 1005). - BGH, 28.02.1961 - VI ZR 95/60
Einschränkende Auslegung eines Abfindungsvergleichs hinsichtlich von Ansprüchen …
Auszug aus BGH, 12.05.1965 - IV ZR 136/64
Stellt sich heraus, daß der tatsächliche Schaden in einem krassen Mißverhältnis zu der Vergleichssumme steht, die der Verfolgte zur Abfindung aller Ansprüche erhalten hat, so kann es für ihn eine außergewöhnliche Härte bedeuten und die zumutbare Opfergrenze überschreiten, ihn an dem Verggleich festzuhalten (BGH vom 28. Februar 1961 - VI ZR 95/60 - MDR 1961, 492). - BGH, 20.12.1961 - IV ZR 119/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.05.1965 - IV ZR 136/64
Es kann sich aber hieraus ergeben, daß eine Partei ihre Rechte unzulässig ausübt, wenn sie die andere an dem Vergleich, so wie er abgeschlossen ist, festhält und sich gegenüber einem von dieser geltend gemachten weitergehenden Anspruch auf den Vergleich beruft (BGH vom 20. Dezember 1961 - IV ZR 119/61 - MDR 1962, 381). - BGH, 28.02.1961 - VI ZR 148/60
Auszug aus BGH, 12.05.1965 - IV ZR 136/64
Stellt sich heraus, daß der tatsächliche Schaden in einem krassen Mißverhältnis zu der Vergleichssumme steht, die der Verfolgte zur Abfindung aller Ansprüche erhalten hat, so kann es für ihn eine außergewöhnliche Härte bedeuten und die zumutbare Opfergrenze überschreiten, ihn an dem Verggleich festzuhalten (BGH vom 28. Februar 1961 - VI ZR 95/60 - MDR 1961, 492).